Allgemeine Geschäftsbedingungen  (A G B)
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Käufer/Verkäufer - Mieter/Vermieter - Pächter/Verpächter - Auftraggeber/Auftragnehmer, die, die Dienstleistungen von metzig-immobilien in Anspruch nehmen. Mit der Verwendung eines unserer Angebote, in welcher Form auch immer, ob durch E-Mail, durch Post, durch Fax , mündlich, oder auf andere Art und Weise, werden die AGB’s  durch den Empfänger anerkannt. Alle unsere Angebote sind streng vertraulich zu behandeln.
§ 1 Der oder die Auftraggeber ermächtigen uns, den Auftragsgegenstand (Objekt) zu publizieren. Hierbei bleibt es allein uns überlassen welche Medienart wir wählen. Ob in der Presse, dem Internet oder aber über Rundfunk und Fernsehen. In welcher Art und Form auch immer, sie bleibt allein metzig-immobilien überlassen. Weiterhin sind wir berechtigt, und zwar ohne Einschränkung, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Von der Beschränkung durch den § 181 BGB werden wir vom Auftraggeber und Empfänger ausdrücklich freigestellt.

§ 2 Die Verwendung eines unserer Angebote beginnt mit der Kontaktaufnahme mit metzig-mmobilien oder aber mit dem Eigentümer oder Auftraggeber. Bei der Kontaktaufnahme über das Internet werden von uns die Zugangsdaten des Servers und der Kontaktpersonen gespeichert. Durch die Annahme unserer AGB’s werden wir hierzu ausdrücklich ermächtigt. Wir versichern, dass alle Daten vertraulich behandelt werden und für Dritte nicht zugänglich sind. Die gültigen Datenschutzrichtlinien finden in vollem Umfang Anwendung. Ist dem Empfänger eines unserer Angebote bereits von anderer Seite angeboten oder bekanntgegeben worden, oder sind über die Angebote bereits Verhandlungen geführt worden, oder werden zum Zeitpunkt des Angebotes bereits Verhandlungen geführt, so sind wir hierüber sofort schriftlich zu informieren.
1.)     Durch wen erlangten Sie Kenntnis von unseren Angeboten.
2.)     Angabe der Anbieter mit Namen und Anschrift. Erfolgt von den Kontaktpersonen keine schriftliche Nachricht, innerhalb einer Frist von 4               Tagen, so gilt der Nachweis durch metzig-immobilien als erbracht.
 
§ 3 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenzeitlichen Verkauf - Vermietung oder
Verpachtung behalten wir uns vor, es sein denn, es erfolgte eine Reservierung, die von uns schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Reservierungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form und werden von uns nicht anerkannt.

§ 4 Alle Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, und zwar unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Jegliche Weitergabe oder Überlassung an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz an metzig-immobilien. Gibt der Angebotsempfänger unser Angebot weiter, innerhalb der Familie oder im Verwandten- oder Bekanntenkreis, so verpflichtet sich der Empfänger gegenüber metzig-immobilien ausdrücklich zur Zahlung der vollen Provisionen. Bei Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich verbunden sind, wird die Weitergabe durch diese vermutet. Für diesen Fall verpflichtet sich der Empfänger ebenfalls zur Zahlung der vollen Provisionen, wenn durch die Weitergabe unseres Angebotes oder aber unserer Informationen der Dritte das Geschäft selbst vornimmt. Alle Provisionen sind sofort bei Abschluss eines Kaufvertrages, eines Miet- oder Pachtvertrages, oder eines anderen Nutzungsvertrages fällig und zahlbar. War und ist der Makler als Nachweismakler tätig, und hat er dem Auftraggeber den Nachweis schriftlich erbracht, so ist die vereinbarte Provision sofort nach Erbringung des Nachweises fällig und zahlbar. Personen, die mit Vollmacht handeln, haften für die Provisionen persönlich. Die Provisionen sind auch dann an metzig-immobilien zu zahlen, wenn der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsnehmer ein anderes Objekt des Verkäufers, Vermieters, Verpächters oder Nutzungsgebers, nach Art, Lage oder anderer Beschaffenheit, zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger gemacht hat, oder noch gemacht wird. Es ist bei unserem Provisionsanspruch unerheblich, ob der von metzig-immobilien angebotene Vertrag zur Durchführung kommt oder ob ein anderer Vertragstyp gewählt wurde oder wird. Dieses gilt auch, wenn über ein durch metzig-immobilien nachgewiesenes Objekt, nach Vertragsabschluss, ein weiterer Vertrag mit wirtschaftlicher Bedeutung zum Beispiel der Ankauf eines Objektes, welches zuvor gemietet oder gepachtet wurde. Hierbei werden die zunächst geringeren Provisionen angerechnet. Auftraggeber und Empfänger sind verpflichtet metzig-immobilien über alle Vertragsabschlüsse, deren Art, Umfang und Konditionen sofort schriftlich zu informieren. Sie verpflichten sich weiterhin metzig-immobilien auf Verlangen umgehend eine Abschrift/Kopie zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Kontakte der Empfänger von Angeboten mit den Eigentümern oder Verfügungsberechtigten der angebotenen Objekte, dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit metzig-immobilien aufgenommen werden. In jedem Fall hat der Empfänger metzig-immobilien als Anbieter zu benennen. Alle Terminabsprachen haben über metzig-immobilien zu erfolgen. Provisions - Pflicht besteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger ein von metzig-immobilien nachgewiesenes Objekt in der Zwangsversteigerung erwirbt. Sollte es hier zu einem Abschluss eines Kauf- Miet- oder Pachtvertrages zwischen dem Eigentümer und den Verfügungsberechtigten kommen, so bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Ein Anspruch auf Provision von Seiten Dritter ist ausgeschlossen.

§ 6 Die Käufer - Provision beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, vom Gesamtkaufpreis wie folgt:
1.)     Bei bebautem und umbauten Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen 4% zuzüglich MwSt.
2.)    Bei Industrieobjekten ( egal welcher Art) , Fertigungshallen , Gewerbebetrieben, Ferienimmobilien,                             
       Landwirtschaften, Bauernhöfe, Forsten, unbebauten Grundstücken 4% zuzüglich MwSt.
3.)     Bei Pachtobjekten 10% der Gesamtjahrespacht ( mindesten 400,00 € ) zuzüglich MwSt.
4.)     Bei gewerblichen Mietobjekten ( nicht zu Wohnzwecken ) 2 Monatskaltmieten zuzüglich MwSt.
5.)     Bei Mietwohnungen aller Art 2 Monatskaltmieten zuzüglich MwSt.
6.)     Bei Erbbaurechtsverträgen für Grundstücke 1 Jahreserbbauzins ( mindestens 400,00€ ) zuzüglich MwSt.
       Es sei denn, es wurden unter Punkt 1.) - 6.) andere Provisionen schriftlich vertraglich vereinbart oder im Angebot ausgeschrieben.

§ 7 Reservierung von Objekten. Soll metzig-Immobilien eine zeitlich begrenzte Reservierung eines Objektes
für einen Kaufinteressenten durchführen, so verpflichtet sich der Kaufinteressent zur sofortigen Zahlung einer Vergütung von 20% der am Tag der notariellen Beurkundung fälligen Provision zuzüglich MwSt. Es bleibt metzig-immobilien überlassen von Fall zu Fall eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren. metzig-immobilien verpflichtet sich, während des Reservierungszeitraumes, das Objekt keinem weiteren Interessenten anzubieten. Der Verkäufer wird über die Reservierung sofort durch metzig-immobilien informiert. Diese Vergütung ist für die Aufwendungen, die metzig-immobilien für die Durchführung der Reservierung entstehen. Es ist eine Risikoentschädigung für den Fall, dass während des Reservierungszeitraumes ein möglicher Verdienstausfall durch Nichtrealisierung eines möglichen Geschäftsabschlusses entsteht. Sollte der Kaufinteressent das reservierte Objekt durch metzig-immobilien erwerben, so wird die Vergütung auf die dann fällige Provision angerechnet. Gelingt metzig-immobilien die Reservierung nicht, so wird die vereinbarte Vergütung an den Kaufinteressenten zurück gezahlt.
 
§ 9 Tritt ein Vermieter / Verkäufer oder Mieter / Käufer von einer festen Vertragszusage nach vorheriger festen Zusage zurück, so trägt er alle Kosten des Vorgangs. Der Makler behält sich das Recht vor, Verluste aus Provisionen zuzüglich in Rechnung zu stellen. Wurde bereits ein Notartermin angesetzt, gehen diese Kosten dem Verkäufer ebenfalls zu lasten. Der Makler haftet nicht für diese Kosten. Bei einem Verkaufsobjekt werden entgangene Provisionen zu 100 % als Vertragsstrafe erhoben (Makler- und Bauträgerverordnung).
Kostenaufstellung der Fa. metzig-immobilien: Je angefangene Maklerstunde 80,00 € , angefangene Stunde eines fest angestellten Mitarbeiters
45,00 €, Kosten für die Erstellung eines mehrseitigen Expose’s mit Bildmaterial als Pauschale 200,00 €, Telefonkostenpauschale 25,00 €, Vorbereitung und Ausfertigung eines Kaufvertrages je Exemplar 350,00 €, Ausfertigung eines Mietvertrages je Exemplar 25,00 €, Einzelkosten Fax
( pro gesendeter Seite laut Faxbericht ) 2,20 €, Kosten je Kopie 1,00 €, Fahrkosten je angefangener Kilometer 0,50 €, Bürokostenpauschale je Auftrag 30,00 € und alle angefallenen Kosten für die Publizierung der Objekte in den Medien. Bei Zeitungsanzeigen die in Rechnung gestellten
Anzeigen der Zeitung, die das beworbene Objekt betreffen. Bei Internetveröffentlichung eines Objektes wird eine Pauschale von 100,00 € pro Auftritt und Anbieter berechnet. Alle Kosten sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Für den Fall der Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von 10,00 € . Wird die Rechnung dann nicht sofort beglichen, so erheben wir ab Tag der Rechnungsstellung 5% Zinsen über dem zur Zeit gültigen Bundes - Diskont.  Alle vereinbarten Provisionen sind sofort bei Abschluss des Kaufvertrages oder Miet-, Pacht-, oder sonstigem Nutzungsvertrag fällig und zahlbar. Für den Fall der Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von 5,00 € . Wird die Rechnung dann nicht sofort beglichen, so erheben wir ab Tag der Rechnungsstellung 5% Zinsen über dem zur Zeit gültigen Bundes - Diskont. Bei allen Kosten und Provisionen wird zuzüglich die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer erhoben.
§ 10 metzig-immobilien haftet nicht für die in den Angeboten aufgeführten Angaben. Ferner haftet metzig-immobilien nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen von Verkäufern, Anbietern, Interessenten und Bevollmächtigten zu den Angeboten.

§ 11 Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Zusagen, telefonisch oder mündlich, müssen schriftlich bestätigt werden, ansonsten sie keine Wirksamkeit haben.

§ 12 Die Unwirksamkeit einer der Vertragsbestimmungen berührt den Bestand der anderen Bestimmungen nicht.

§ 13  Gerichtstand und Erfüllungsort ist für alle Teile 38350 Helmstedt
 
Stand 01. April 2011
 
Letzte Bearbeitung: 26.07.2011
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